von Ecovis Hannover
Die Privatnutzung eines betrieblichen PKWs wird seit dem 01.01.1996 anhand der sog. 1 %- Regelung besteuert, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Dabei wird der Nutzungsvorteil ausgehend vom inländischen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich der Kosten der Sonderausstattung und der Umsatzsteuer mit monatlich einem Prozent dieses Wertes bemessen und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug gebraucht oder neu ist. weiter…
Der § 34f GewO sieht ab 2013 neue Zulassungs- und Erlaubnispflichten für Sie als Finanzvermittler vor. Für diese ergeben sich erweiterte Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Vermittlung von Finanzanlagen . Ab 2013 ist es für Sie verpflichtend sich jährlich durch einen Prüfer, vergleichbar mit der Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für den § 34 c GewO prüfen zu lassen. weiter…
Wer beim Finanzamt eine Selbstanzeige einreicht, kann damit nicht in jedem Fall möglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuvorkommen. Die Strafbefreiung erfolgt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. weiter…
In: Allgemein| Steuertipps
Für den Auftraggeber hat die Feststellung von Scheinselbständigkeit eines “freien Mitarbeiters” im Rahmen einer Betriebsprüfung seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund weitreichende finanzielle und auch rechtliche Folgen. Der vermeintlich bisher “freie Mitarbeiter” wird nachträglich zum Arbeitnehmer. Der bisherige Auftraggeber zum Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Haftungs- und somit vor allem Zahlungsverpflichtungen. weiter…
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden die Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben behandelt und nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Damit entfällt auch die Unterscheidung in erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten. Auf persönliche weiter…
In: Allgemein| Steuertipps
Downloaden Sie hier die Informationen ihres Steuerberaters zum Thema:
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Die Minijob- Zentrale hat ihren Fragen – Antworten – Katalog zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse aktualisiert. Er hat nun den Stand 11. Januar 2013.
Höhere Verdienstgrenzen
Zum 01.01.2013 wird die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (sog. Minijobber) von 400 auf 450 Euro monatlich angehoben. Entsprechend wird die Grenze für das monatliche Gleitzonenentgelt (sog. Midijobs) von 800 auf 850 Euro angepasst. weiter…
Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Bewirtung von Geschäftspartnern können in Höhe von 70 % der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden (einschl. Bewirtungskosten des Unternehmers). weiter…