von Ecovis Hannover
In: Allgemein
“Zahlt der Arbeitgeber etwa einen Zuschuss oder einen Kurs, der der betrieblichen Gesundheitsförderung dient, ist dieser bis zu einer Höhe von 500 EUR im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei”, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Mitgliedsbeiträge an Fitnessstudios oder Sportvereine könnten allerdings nicht bezuschusst werden. weiter…
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Zukunft ist in der heutigen Zeit, geprägt durch den rasanten Wandel elektronischer Informations- und Kommunikationsprozesse, für jedes Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen von großer Bedeutung. Die grundsätzlichen Vorteile derartiger Systeme, insbesondere hinsichtlich deren Effizienz und Effektivität, sind weitgehend anerkannt. weiter…
In: Allgemein
Viele Arbeitgeber (AG) denken darüber nach, wie sie ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun könnten, ohne dass es Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge extra kostet. Im folgenden ABC zeigen wir Ihnen auf, welche Arbeitgeberleistungen 2012 steuer-und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer (AN) gewährt werden können. weiter…
Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2011 dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz mit dem widersprüchlichen Namen “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” zugestimmt. Intention sei, die bisherigen Instrumente der Arbeits- und Beschäftigungsförderung auf die wirksamsten Instrumente von 43 auf 31 Maßnahmenangebote zu reduzieren. weiter…
Steuerberater Timo Skowronek von Ecovis im Gespräch mit Axel Link über wichtige Steuerfragen im Maklerbüro vom 30.11.2011. weiter…
Bei verbilligter Vermietung einer Wohnung sind steuerrechtlich prozentuale Grenzen zu beachten. Nach altem Recht ist bei der verbilligten Überlassung einer Wohnung weiter…
In: Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren,
vermehrt bekommen wir von unseren Mandanten Anfragen zu dem beigefügten Anschreiben der Gewerbeauskunftzentrale.de . weiter…
Aus Sicht des BFH sollen Finanzämter eine erhöhte Absetzung für Baudenkmäler zunächst im Schätzungswege berücksichtigen, wenn noch keine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde vorliegt. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt sich dieser Sichtweise energisch entgegen. weiter…
In: Rechtsprechung
Außendienstmitarbeiter können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe steuerlich absetzen, wenn der Abwicklung von Projekten im Arbeitszimmer ein qualitativ größeres Gewicht zukommt als der Präsenz bei Kunden. In diesen Fällen bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, so das FG Düsseldorf. weiter…